Landesvorstandsmitglied CDU-Hessen Kurt Wiegel
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11.11.2016, 12:50 Uhr
Für benachteiligte Gebiete: Ausgleichszulage für hessische Landwirtschaft erneut deutlich gestärkt
Ausgleichszulage bleibt starkes und zentrales Werkzeug, eine flächendeckende Landwirtschaft in Hessen wirtschaftlich sicherzustellen
WIESBADEN/VOGELSBERGKREIS.  Die Regierungskoalition von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat durch einen Änderungsantrag den Mittelansatz für die Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in den benachteiligten Gebieten Hessens von 10 auf 15 Millionen erhöht. Diese zusätzlichen fünf Millionen Euro sollen 2017 erneut insbesondere den grünlandbewirtschaftenden und viehhaltenden Betrieben gerade in den Mittelgebirgslagen zu Gute kommen, die besonders unter den weiterhin zu geringen Milchpreisen leiden. Dazu erklärte der agrarpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Kurt Wiegel (Lauterbach): „Wir wollen und brauchen eine flächendeckende Landwirtschaft in Hessen – aus wirtschaftlichen Gründen und zum Schutz der Umwelt, der Arten und der Kulturlandschaft. Viele Betriebe in Hessen stehen angesichts weiterhin zu geringer Preise für Milch und Fleisch sehr unter Druck. Wir wollen ein Zeichen setzen, dass uns die Bäuerinnen und Bauern nicht egal sind – im Gegenteil stehen wir ihnen zur Seite und wollen Hilfestellungen anbieten, soweit das auf Landesebene möglich ist. Dabei sind uns alle Landwirte gleich wichtig.
2016 haben wir dazu im Sommer eine AGZ-Sonderzahlung in Höhe von 5 Millionen veranlasst und schütten jetzt zum Ende des Jahres weitere rund 15 Millionen – also nochmal deutlich mehr als im Haushalt 2016 vorgesehen – über die AGZ aus. Um dieses Niveau auch 2017 halten zu können, haben wir den Mittelansatz für 2017 um ein Drittel – von 10 auf 15 Millionen – erhöht. Damit können wir auch Ende 2017 erneut AGZ-Mittel von mindestens 15 Millionen an unsere Betriebe in den AGZ-Gebieten ausschütten. Wir bleiben damit auch 2017 beim bewährten, unbürokratischen Förderweg über die AGZ. Wir müssen uns aber schon heute darauf einstellen, dass es auf Grund europarechtlicher Vorgaben ab 2018 zu Verschiebungen bei der Abgrenzung der benachteiligten Gebiete kommen wird. Wir werden unsere Spielräume nutzen, um die Verschiebungen möglichst gering zu halten – aber gewisse Änderungen werden sich nicht vermeiden lassen. Umso mehr setzen wir darauf, unsere zielgerichtete Förderung fortzusetzen, um überall in Hessen eine nachhaltige, wirtschaftliche Landwirtschaft zum Wohle der ganzen Gesellschaft sicherzustellen.“ Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete kommt landwirtschaftlichen Betrieben in Hessen zu Gute, die insb. ertragsschwache Böden bewirtschaften, deren Pflege andernfalls oft wirtschaftlich nicht darstellbar wäre. Überwiegend sind dies Grünlandbetriebe, oft mit Milchviehhaltung, in den hessischen Mittelgebirgen. Diesen Betrieben wird eine flächengebundene Sonderzahlung zugewiesen. 2016 stellte die Landesregierung zur Abmilderung der Milchkriese im Sommer eine Sonderzahlung von 5 Millionen Euro zur Verfügung. Aktuell findet die Ausschüttung der regulären Mittel für 2016 statt, die in bewährter Manier um frei gewordene Mittel aus anderen Landwirtschaftsförderungsprogrammen aufgestockt wird. So können zum Jahresende 2016 voraussichtlich weitere 15 Millionen über die AGZ ausgeschüttet werden, so dass 2016 insgesamt über 20 Millionen Euro über die AGZ bereitgestellt werden. Für 2017 war zunächst ein unveränderter Haushaltsansatz von 10 Millionen Euro vorgesehen. Diesen Ansatz hat die Regierungskoalition mit einem Änderungsantrag nun auf 15 Millionen erhöht – dies ist damit die Mindesthöhe der Auszahlung in 2017.